Sie wechseln Ihr Zuhause? – Hier finden Sie Ihre Checkliste:

Meldeservice kurz zusammengefasst

Nach dem österreichischen Meldegesetz haben sich alle Menschen, die eine Wohnung beziehen, innerhalb von 3 Tagen davor oder danach bei der Meldebehörde an- bzw. abzumelden. Die Meldung dient der Erreichbarkeit per Post und der Sicherung verschiedenster Rechte (z.B. Wahlrecht, Parkpickerl,…).

zum An- oder Abmelden braucht man:

Den Meldezettel bekommt man:

Weitere gebührenpflichtige Meldebestätigungen über den aufrechten Wohnsitz kann jede/r, für sich oder für eine Person, für die sie/er meldepflichtig ist (z.B. Kind) beantragen. Dazu muss man sich am Meldeservice nur mit einem Amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Führerschein,...) ausweisen.

Kosten:

Meldevorgang: kostenlos
Meldebestätigung ohne Meldevorgang:

Alle Infos rund um das Wiener Meldeservice bei www.wien.gv.at oder unter Telefon: 01/4000-76449. Adressen des WienerMeldeservice

Strom und Gasbezug

Sie können den Gas- und Strombezug telefonisch, per Fax oder über das Internet an-, ab- oder ummelden:

Strom
Telefon 0800 500 800
Fax 0800 500 801
www.wienstrom.at

Gas
Telefon 0800 500 800
Fax 0800 500 801
www.wienenergie.at

Telefon

Die An-, Ab- und Ummeldung eines Festnetzanschlusses der Telekom Austria erfolgt mittels eines Formulares. Ein solches kann entweder bei jedem Postamt oder unter www.telekom.at erhalten werden. Vergessen Sie auch nicht Ihrem Mobiltelefonanbieter den Adresswechsel mitzuteilen. Ein kurzes Fax genügt meistens.

Radio und Fernsehen

An-, Ab- und Ummeldungen sind mittels eines Antragsformulares möglich, welches auf jedem Postamt aufliegt sowie unter www.orf-gis.at herunter geladen werden kann.

Telekabel

An- und Abmeldungen könnten unter www.upc.at vorgenommen werden. Ob es in dem von Ihnen bezogenen Haus einen Telekabelanschluss gibt, erfahren Sie entweder bei Telekabel oder in der Immobilienverwaltung. UPC bieten ebenso Telefon und Internetdienstleistungen.

Eigene SAT-Anlage

Wenn Sie sich eine eigene SAT-Anlage installieren möchten, hängt die zu erteilende Zustimmung von unterschiedlichen Kriterien ab:

Gibt es bereits eine Gemeinschafts-SAT-Anlage im Haus?
In diesem Fall ist ein Anschluss an diese in der Regel kein Problem. Die Bedingungen hiefür erfragen Sie bitte bei der Immobilienverwaltung. Die Installation einer eigenen SAT-Schüssel ist jedoch dann in der Regel nicht gestattet. Auch ist die Programmauswahl zumeist eingeschränkt.

Es existiert keine Gemeinschafts-SAT-Anlage im Haus!
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen eine SAT-Anlage auf eigene Kosten montieren oder montieren lassen. Nehmen Sie bitte dazu Kontakt mit der Hausverwaltung auf.

Haushalts-/Betriebsversicherung

Für Schäden die allgemeine Teile des Gebäudes betreffen, z.B. durch Feuer oder Austritt von Leitungswasser (z.B. Rohrbruch) kommt in der Regel die Gebäudeversicherung auf. Manche Vermieter verlangen den Abschluss einer Haushaltversicherung. Da daran oft auch noch andere Versicherungspakete geknüpft sind, empfiehlt sich dies auch, wenn keine Haushaltsversicherungspflicht besteht.

Persönlicher Besitz wie Möbel, Hausrat etc. ist durch die Gebäudeversicherung weder gegen die oben genannten Schäden, noch gegen Diebstahl, Einbruch, Vandalismus oder Haftpflicht versichert. Lassen Sie sich über eine Haushalts- bzw. Betriebsversicherung beraten.